Fördergelder erhalten & von Steuerabzügen profitieren
Für den Heizungsersatz und den Bau einer Solaranlage können Sie mit finanzieller Unterstützung von diversen Förderstellen rechnen. Ausserdem lassen sich Investitionskosten in fast allen Kantonen steuerlich absetzen.
Die WGB erledigt für Sie die administrative Abwicklung und kümmert sich um alle notwendigen Formulare bei den verschiedenen AnsprechpartnerInnen.
Förderung Heizungsersatz
Kantonale Förderung
Der Ersatz von Elektro-, Öl-, und Gasheizungen durch nachhaltige Systeme wird von den Kantonen finanziell unterstützt. Für die Erstinsallation des Wärmeverteilsystems und den Ersatz von reinen Elektroboilern gibt es zusätzliche Gelder.
Je nach Kanton und Art der Anlage fällt der Förderbeitrag unterschiedlich hoch aus.
Energie Zunkunft Schweiz AG
Die Energie Zukunft Schweiz (EZS) ist ein langfristiges Energiekonzept, das die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Reduzierung des Energieverbrauchs in der Schweiz fördert.
Bei grösseren Anlagen kann es sich finanziell lohnen bei der EZS Fördergelder zu beantragen.
Bedingungen und Auflagen
Die Förderstellen vergüten die Umbaukosten zu genau festgelegten Bedingungen. Es werden beispielsweise nur Anlagen unterstützt, die gemäss den Vorschriften der jeweiligen Fachvereinigungen umgesetzt wurden.
Nebst dem Gesuch sind verschiedene Nachweise über das Projekt zu erbringen. Das Geld wird erst nach Abschluss des Umbaus und erneuter Überprüfung der Förderstelle ausbezahlt.
Die WGB prüft in jedem Fall bei welcher Förderstelle Sie die besseren Konditionen erhalten. Wir bauen die Heizungsanlage gemäss vorgeschriebenen Auflagen und übernehmen das gesamte Gesuchswesen bis zum Erhalt der Fördergelder.
Beispiel Einfamilienhaus
Ersatz von Ölheizung und Elektroboiler durch eine Luft-Wärmepumpe
bestehende Heizung 15 kW
reiner Elektroboiler
In diesem Beispiel zahlte der Kanton Bern
CHF 6'500
Beispiel Mehrfamilienhaus
Ersatz von Ölheizung und Boiler durch eine Pellet-Heizung
Verbrauch 150'000 kWh / Jahr
Pelletheizung neu 60 kW
In diesem Beispiel zahlte die EZS rund
CHF 27'300
Förderung Photovoltaik
Förderungen mit Pronovo
Pronovo ist die akkreditierte Zertifizierungsstelle des Bundes für die Abwicklung der Förderprogramme und die Erfassung von Herkunftsnachweisen.
Um diese Förderung zu erhalten, müssen Sie die Voraussetzungen erfüllen und sich bei der akkreditierten Zertifizierungsstelle Pronovo registrieren lassen.
Einmalvergütung
Mit einer Einmalvergütung (EIV) erhalten Anlagenbetreiber von Photovoltaikanlagen einen einmaligen Investitionsbeitrag. Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen werden in drei unterschiedlichen Programmen gewährt: Einmalvergütungen für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV) mit einer Leistung von weniger als 100 kWp, Einmalvergütungen für grosse Photovoltaikanlagen (GREIV) mit einer Leistung ab 100 kWp und die hohe Einmalvergütung (HEIV) für Photovoltaikanlagen (2 kW bis 149.99 kW) ohne Eigenverbrauch.
Voraussetzungen
Um diese Förderung zu erhalten, müssen Sie sich bei der akkreditierten Zertifizierungsstelle Pronovo registrieren lassen und die Anlage muss deren Voraussetzungen erfüllen.
Die WGB übernimmt die Abwicklung des Förderungsprozesses mit der Pronovo.
Beispiel Bauernhaus
Installierte PV-Leistung 67 kWp
Erwarteter Jahresertrag 57'600 kWh Dachneigung 47°
In diesem Beispiel zahlte Pronovo
CHF 23'100
Beispiel Reihenhaus
Installierte PV-Leistung 11.2 kWp
Erwarteter Jahresertrag 11'500 kWh
Dachneigung 15°
In diesem Beispiel zahlte Pronovo
CHF 4'480
Steuerabzüge
Wie funktionieren Steuerabzüge?
Die Kantone ermöglichen Liegenschaftsbesitzenden Investitionen an Ihrem Haus steuerlich abzusetzen.
Die Baukosten werden vom steuerbaren Einkommen abgezogen. Dadurch verringert sich die Steuer im Jahr der Investition je nach steuersatz des jeweiligen Kantons.
Beispiel Steuerabzüge Kanton Bern
Verheiratetes Paar, kirchensteuerfrei
Steuerbares Einkommen
Steuerbares Vermögen
Baukosten
Steuer vor Abzug
Steuer nach Abzug
Ersparnis
CHF 120'000
CHF 100'000
CHF 50'000
CHF 25'502
CHF 12'010
CHF 13'491